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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Fällen anwendbare vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Dabei ist unerheblich, ob die vorformulierten Vertragsbedingungen ausdrücklich als AGB bezeichnet werden, ob sie im Vertrag enthalten oder gesondert gestellt werden und welchen Umfang oder welche Form sie haben.
Entscheidend ist, ob die Vertragsbestimmungen dafür gedacht sind, in inhaltlich unveränderter Form mehrfach - oder bei Verbraucherverträgen auch nur einmalig - verwendet zu werden und ob sie dem Vertragspartner einseitig vorgegeben werden. Um AGB kann es sich also auch dann handeln, wenn der Verwender auf Vertragsmuster von Dritten zurückgreift. Entscheidend ist außerdem, ob der Verwender den von ihm vorformulierten Vertragstext vorgibt und dessen Einbeziehung von seinem Vertragspartner verlangt, ohne dass dieser auf den Inhalt Einfluss nehmen kann. Wenn die Parteien den Vertragstext individuell aushandeln, liegen dagegen keine AGB vor: Nicht aber genügt es, dass dem Vertragspartner der Abschluss des Vertrags als Ganzes freisteht, ihm etwa im Hinblick auf die Laufzeit unterschiedliche Optionen angeboten werden oder einzelne Informationen handschriftlich ergänzt werden; vielmehr muss der Vertragsinhalt ernsthaft zur Disposition gestellt und verhandelt werden. Auch wenn einzelne Klauseln individuell ausgehandelt werden, bleiben die übrigen vorformulierten Vertragsbedingungen AGB. Haben die Vertragsparteien eine den konkreten Fall betreffende Absprache getroffen, geht diese einer anders lautenden AGB vor.
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