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Datenschutz
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Das Wichtigste zum Bundesdatenschutzgesetz in Kürze
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reguliert den Datenschutz in Deutschland und gibt öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen Anweisungen für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
Das BDSG überträgt EU-Datenschutzrecht in nationales Recht und bedarf mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung einer Novelle. Das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit noch.
Neben dem BDSG regeln noch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen den Datenschutz in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Datenschutzgesetz.
Das Grundgesetz bestimmt in den Artikeln 1 und 2 die besondere Bedeutung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen. Eines dieser Grundrechte ist das der informationellen Selbstbestimmung. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahre 1983 (sog. Volkszählungsurteil) beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass jeder selbst über die Herausgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf. Die Bewahrung dieses Grundrechts soll der Datenschutz bewerkstelligen.
Das durch das Grundgesetz gewährte Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann nur aufgrund eines Gesetzes in Teilen so geringfügig wie möglich eingeschränkt werden. Dies jedoch nur, wenn die Sammlung und Verwendung der Daten dem Allgemeininteresse dient, die Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die Vorgänge für alle Bürger transparent sind.
Die gesetzliche Grundlage, die mögliche Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung sowie den Umgang mit den sensiblen Datensätzen reguliert und Datenschutzrichtlinien aufführt, ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
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